ORGANISATION DER ARBEITSWELT MEDIZINISCHER MASSEURE (ODA MM)
Die Anleitungen helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf die Prüfung und bei der Erstellung der Facharbeit. Sie dienen als Richtlinien und werden periodisch auf dieser Website aktualisiert.
Anleitung zum Prüfungsteil C und Fallbericht
Die Anleitung enthält alle relevanten Informationen zum Erstellen des Fallberichts sowie die formellen Vorgaben. Sie gibt Auskunft über den Ablauf des Fachgesprächs und zeigt die Beurteilungskriterien des Prüfungsteils C auf. Diese Informationen sind verbindlich. Der Fallbericht wird anhand der Fallberichts-Vorlage durch die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten erstellt. Der Fallbericht ist eine eigenständige Arbeit. Es muss ersichtlich sein, dass die/der Kandidierende als selbständige Fachperson einen Patienten professionell untersuchen und behandeln kann. Daher ist es untersagt, Drittpersonen beim Schreiben der Arbeit mitwirken zu lassen oder sich Bewertungen und Korrekturen von Schulen zu holen.
Die formellen Vorgaben sind in der Anleitung zum Prüfungsteil C ersichtlich. Dieser wird im Vorfeld der Berufsprüfung erstellt und gemäss der Ausschreibung der aktuellen Berufsprüfung eingereicht.
Verwenden Sie zwingend den offiziellen «Body Chart Odamm»
Laden Sie die Body Chart Abbildungen als xx .png-File in das Falldokument ein, um die Dateigrösse zu minimieren.
Grundlagenwissen / Fachspezifische Richtlinien
Die Qualitätssicherungskommission hat in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern und den Fachgruppen fachspezifische Richtlinien entwickelt. Diese umfassen das Basiswissen, die Befunderhebung, Befundformulare, Behandlungsmethoden und das klinische Vorgehen. Die fachspezifischen Richtlinien der Behandlungsmethoden sind nur als Orientierung gedacht und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Eidgenössische Berufsprüfung sind die Kernkompetenzen und deren Beschreibung in der Wegleitung ersichtlich und verbindlich.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung bildet die Rechtsgrundlage der eidgenössischen Berufsprüfung zum/zur Medizinischen Masseur/in mit eidgenössischem Fachausweis.
Wegleitung
Die Wegleitung kommentiert und präzisiert einzelne Artikel der gültigen Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Medizinischer Masseurinnen und Medizinischer Masseure. Sie dient den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sowie den Bildungsanbietern als Informationsquelle. Die Wegleitung wird durch die Qualitätssicherungskommission genehmigt.
Reglemente, Gesetze und Erlasse
Downloads / Links
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Die Organisation einer eidgenössischen Prüfung und die damit verbundene Erteilung eines eidgenössisch gültigen Fachausweises ist über verschiedene Ebenen genauestens festgelegt.