Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis Medizinischer Masseur mit eidgenössischem Fachausweis

Die Medizinischen Masseure und Medizinischen Masseurinnen mit eidgenössischem Fachausweis (MM-FA), nachfolgend Medizinischer Masseur1 genannt, sind Fachpersonen des physikalisch-medizinischen Bereichs, die sich mit der manuellen und apparativen Gewebemobilisation befassen, eines physikalischen, naturwissenschaftlich abgestützten Behandlungsverfahrens, das lokal, reflektorisch und generalisiert auf die verschiedenen Gewebe, Organe und Systeme des menschlichen Körpers einwirkt.

Der/ Medizinische Masseur bedient sich vor allem sogenannter passiver Anwendungen und Techniken, die geeignet sind abnorme und pathologische Zustände, wie z.B. Schmerzen, Fehlhaltungen und Verspannungen, abzubauen, zu beseitigen, oder ihnen zuvor zukommen und dadurch die normalen, erwünschten Bewegungsfunktionen zurückzugewinnen, zu erhalten und zu fördern. Da eine Bewegung (aktive Phase) immer von einer Ruhehaltung (passive Phase) ausgeht und wieder in der Ruhephase endet, beeinflusst eine veränderte, fehlerhafte und krankhafte Ruhephase zwangsläufig die aktive Bewegungsphase; stört, beschränkt oder verunmöglicht sie. Daraus leitet sich auch die Abgrenzung der erforderlichen, unterschiedlichen, physikalischen Behandlungsleistungen ab. Die ruhende Bewegungsphase ist die Domäne des Medizinischen Masseurs. Er wendet zur Hauptsache die klassische Massage, die Bindegewebsmassage, die Reflexzonenmassage, die manuelle Lymphdrainage, Colon-, Periostbehandlungen an, sowie Thermo-, Hydro-, Balneo- und Elektrotherapien.

Der Beruf des/ Medizinischen Masseurs hat sich als eigenständiges Fachgebiet etabliert. Es stellt sich in den Dienst der effizienten Intervention bei Störungen des Bewegungsapparates, die mit den Mitteln der Medizinischen Massage alleine zu leisten sind, oder im fachlichen Verbund, um optimale Voraussetzungen für weitere, notwendige Behandlungsschritte zu gewährleisten; immer unter der Bedingung, dass sie nicht die den Medizinalpersonen oder den anderen Medizinalberufen vorbehaltene Tätigkeit betrifft.

Die Medizinischen Masseure üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung aus.

Der Medizinische Masseur leistet seinen Beitrag in allen Bereichen der Behandlungskette: Prävention, Therapie und Rehabilitation. Auch trägt er dazu bei, die Gesundheit des Bewegungsapparates aus seiner Fachperspektive zu fördern und zu erhalten. Dies schliesst auch die interdisziplinäre Kooperation mit anderen Berufen des Gesundheitswesens, die Gebote der Wirtschaftlichkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung mitein.

Der Medizinische Masseur verfügt über einen ausgeprägten Sinn für die Beobachtung der Statik und Dynamik des Bewegungsapparates, eine ausgeprägte taktile Wahrnehmungsfähigkeit, ein ausgeprägtes manuelles Geschick und die Gabe, biologische Zusammenhänge seines Fachgebietes patientengerecht zu kommunizieren. Er ist anpassungsfähig, belastbar, ausdauernd und verschwiegen.

Der Medizinische Masseur ist im Angestelltenverhältnis oder als selbständig Erwerbender tätig. Seine Rechte und Pflichten gegenüber Klienten/Patienten, Zuweisenden, Arbeitgebern, Kostenträgern, Behörden, gegenüber dem eigenen Berufsstand und weiteren Institutionen richten sich nach den entsprechenden Normen und Gesetzen.

In seinem Kompetenzbereich arbeitet er gemäss direktem Auftrag des Klienten/Patienten oder gemäss Anordnung und/oder Zuweisung Dritter.

Einsatzorte sind insbesondere:

  • Praxen
  • Gesundheitszentren
  • Kur-/ Rehazentren
  • Spitäler, Rehabilitationskliniken
  • Heime, Alterszentren
  • Sportvereine und –verbände
  • andere Institutionen

Die Leistungen der Medizinischen Masseure werden von Gesunden und von Patienten, die an den Folgen von Krankheiten, Unfällen und angeborenen Einschränkungen des Bewegungsapparates leiden, oder dessen Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit verbessern wollen, in Anspruch genommen.

Die Klienten/Patienten entstammen allen Altersstufen und verschiedenen soziokulturellen Umfeldern.

Die Arbeitsprozesse und die zu erreichenden Kompetenzen legen die grundlegenden beruflichen Leistungen der Medizinischen Masseure fest.

  1. Arbeitsprozess: Massnahmen und Interventionsprozesse
    1. Erhebung, Interpretation und Dokumentation der Daten
    2. Erstellung des Massnahmenkonzepts
    3. Durchführung der Massnahmen
  2. Arbeitsprozess: Kommunikationsprozesse
    1. Gestaltung von Beziehungen
    2. Zusammenarbeit
    3. Konfliktbewältigung
  3. Arbeitsprozess: Ressourcen- und Prozessmanagement
    1. Gestaltung des Arbeitsplatzes
    2. Gewährleistung der Administration und Organisation
  4. Arbeitsprozess: Berufsentwicklung und Wissens-Management
    1. Qualitätssicherung
    2. Pflege des beruflichen Umfeldes
    3. Lebenslanges Lernen

In der Wegleitung zur Berufsprüfung werden diese Prozesse detailliert umschrieben.

Die Ausbildung des Medizinischen Masseurs findet auf der Tertiärstufe statt. Sie dient der Vorbereitung auf die Berufsprüfung.

  1. Titel:
    1. Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis FA 
    2. Medizinischer Masseur mit eidgenössischem Fachausweis FA
  2. Anforderungen für die Zulassung zur Berufsprüfung sind:
    • erfolgreicher Berufsabschluss in der Grundbildung mit eidgenössischem
      Fähigkeitszeugnis (EFZ), odergleichwertigem Abschluss (Matura).
    • Nachweis der erworbenen Kompetenzen für den Beruf des Medizinischen Masseurs, oder ausgewiesene vorbereitende Ausbildung zum Medizinischen Masseur mit den entsprechenden Ausbildungsinhalten
    • Nachweis eines klinisches Praktikums von mindestens 6 Monaten (Vollzeit bzw. äquivalente Teilzeit) von ununterbrochener Dauer unter Supervision.

Vorgängig erworbene Lernleistungen sowie überprüfte Ausbildungsinhalte und berufliche Kompetenzen, die den Zulassungsbedingungen entsprechen, können angerechnet werden. Die Berufsprüfung wird von der OdA-MM organisiert und unter Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) durchgeführt.

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsprüfung (FA) ermöglicht und berechtigt die Bewilligung zu erhalten, den Beruf des Medizinischen Masseurs im Rahmen des eingangs unter Punkt 1.- 6. beschriebenen Berufsprofils auszuüben.

Der Medizinische Masseur kann sich nebst der eigentlichen, behandelnden Berufstätigkeit in interdisziplinären Fachgruppen, in Betrieben, Institutionen und Vereinigungen mit gesundheitsfördernder Zielssetzung in beratender und anleitender Weise einbringen.

Der Medizinische Masseur kann seine berufliche Laufbahn im Gesundheitswesen erweitern und auf einem höheren Niveau fortsetzen durch:

  • Vorbereitung auf die eidgenössische höhere Fachprüfung als Medizinischer Masseur (dipl. MM), die berechtigt: Praktikanten/Praktikantinnen auszubilden, Verantwortung für die komplexere Betriebsführung zu übernehmen und/oder Positionen in Forschung und Lehre anzustreben.
  • Fortsetzung der beruflichen Weiterbildung an einer höheren Fachschule
  • Besuch einer Fachhochschule, z.B. nach absolvierter Berufsmatura
  • Qualifizierte, anderweitige methoden- und fachspezifische Weiterbildung