PRÜFUNGSEXPERTINNEN UND PRÜFUNGSEXPERTEN

Die Organisation und Durchführung der Berufsprüfung ist der Qualitätssicherungskommission (QSK) übertragen. Die Aufgabe der QSK ist, das vom SBFI vorgegebene Bildungsniveau im Anschluss an die Ausbildung zu überprüfen und qualitativ hochstehende Prüfungen zu organisieren und durchzuführen. Im Vordergrund steht das Bestreben, diese Prüfungen so berufsnah und klinisch relevant wie möglich zu gestalten, in Anwendung der Qualitätskriterien.

Die Expertentätigkeit umfasst folgende Bereiche:

Die Teilnahme an Expertenschulungen ist obligatorisch, wird aber als Weiterbildung angerechnet.

Sinn des Experten-Einsatzes

Im Vordergrund der Expertentätigkeit, die nach Ansätzen des Bundes entlöhnt wird, steht die Absicht, mit persönlichem Einsatz zum guten Gelingen, resp. zu einer hohen Qualität der Berufsprüfung Medizinischer Masseure mit eidgenössischem Fachausweis (EFA) beizutragen.

  • In unseren Expertenschulungen werden Sie mit dem auf die Prüfungsaufgaben bezogenen Wissen vertraut gemacht. Sie sind damit in Bezug auf neue Entwicklungen, Normen etc. im Tätigkeitsbereich der Med. Masseure auf dem aktuellen und für die Prüfungsabnahme gültigen Stand.
  • Sie lernen im Rahmen Ihres Experteneinsatzes andere Berufsleute kennen. Dies ermöglicht einerseits den Austausch von Erfahrungen und andererseits den Aufbau eines persönlichen Netzwerks, welches Ihnen im Berufsalltag von Nutzen sein kann.
  • Sie können Ihr Fachwissen aus Theorie und Praxis aktiv einbringen und damit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Berufsprüfung beitragen.
  • Dabei vertiefen Sie im Rahmen des Experteneinsatzes auch Ihr eigenes Know-how.
  • Zusätzlich zur Entlöhnung erhalten Sie eine Arbeitsbestätigung für Ihre Expertentätigkeit mit dem Nachweis über die besuchte Expertenschulung, welche Sie als Fortbildungsnachweis nutzen können.

Kontakt

Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
Tägerhardring 8
5436 Würenlos

Tel. 056 552 06 81
info@oda-mm.ch