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    FAQ Berufsprüfung

    Wer nimmt Gleichwertigkeitsbestätigungen ausländischer Schulabschlüsse vor, um zur Berufsprüfung zugelassen werden zu können?

    Bzgl. der Gleichwertigkeitsanerkennung ausländischer Schulabschlüsse (z.B. Matura) bietet die Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten umfassende Informationen an.

    Die Qualitätssicherungskommission (QSK) der OdA MM kann entscheiden, dass ein Abschluss genügend ist, um zur Berufsprüfung zugelassen zu werden, vorausgesetzt es sind alle anderen Zulassungsbedingungen erfüllt. Bei Unklarheiten stimmt sich die QSK mit dem SBFI ab.

    An sich gehört es zur Serviceleistung eines Ausbildungsanbieters bei dieser Abklärung VOR Aufnahme der Ausbildung behilflich zu sein und bei kantonalen Bildungsämtern nachzufragen. Darüber hinaus steht es in der Verantwortung des Ausbildungsanbieters nur solche Studenten für die Ausbildung aufzunehmen, die gemäss PO vom 19.06.2009 zur Berufsprüfung zugelassen werden können.

    Wann findet die Berufsprüfung statt?

    In der Regel ist einmal jährlich (Herbst) eine Berufsprüfung geplant. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.

    Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um die Ausbildung zum/r Medizinischen Masseur/in aufnehmen und zur Berufsprüfung zugelassen werden zu können?

    Eine Übersicht über die Grundlagen einer Ausbildung auf der Tertiärstufe bietet die Website der OdASanté. Die Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung sind unter Punkt 3.3.1 der Prüfungsordnung vom 19.06.2009 definiert.

    Was ist Gegenstand der Berufsprüfung?

    Die Inhalte der Berufsprüfung sind in der Wegleitung zur Prüfungsordnung vom 19.06.09 nachzulesen.

    Wie kann ich zur Berufsprüfung zugelassen werden, wenn ich nicht über ein EFZ oder einen vergleichbaren Abschluss verfüge?

    Die neu geregelte Validierung von Bildungsleistungen sichert den Anschluss von anderweitig erworbenen Kompetenzen an formale Berufsbildungsabschlüsse.

    Berufliche Qualifikationen können gemäss Artikel 33 BBG auch ausserhalb eines in einem Bildungserlass festgelegten Verfahren nachgewiesen werden. Die Validierung von Bildungsleistungen ermöglicht Erwachsenen den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen auch dann, wenn sie nicht einen vollständigen, formalen Bildungsgang durchlaufen haben.
    Detaillierte Informationen bietet das Webportal www.validacquis.ch.

    Ich habe nur eine 2-Jährige Ausbildung

    Bei früheren Ausbildungen die früher in 2 Jahren abgeschlossen wurden, wäre es von Vorteil wenn sie zuerst das SFBI kurz kontaktieren würden und dort anfragen.

    Ausländische Diplome

    Die Unterlagen mit einem Ausländischen Diplom sind in einer Schweizer Landessprache oder Englisch einzureichen. Bei Originalen in einer anderen Sprache ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.

    Monopolausbildung

    Wenn jemand z.B. eine 1-Jährige Ausbildung intern in einer Firma gemacht hat und eine längere Zeit im Beruf tätig war, so hat man die Möglichkeit beim Kanton eine Art Gleichwertigkeit zu erlangen/ersuchen. Daher ist ein EFZ nicht immer notwendig, sondern man kann durch genügend Berufserfahrung die Fehlende Ausbildung evtl. dadurch kompensieren. Dies ist aber immer individuell anzuschauen und ist vom jeweiligen Fall abhängig. Daher sollten sie beim SBFI oder ihrem Kanton nachfragen.

    Unterstützung durch eine Sozialstelle

    Wenn jemand durch die IV (z.B. Umschulung) oder eine andere Stelle unterstützt wird, bitten wir sie uns alle Unterlagen zu senden mit den entsprechenden Daten der Betreuungsperson für allfällige Rückfragen.

    FAQ Modul- und Anbieteridentifikation

    Wer zertifiziert/akkreditiert die Schulen / Ausbildungsanbieter?

    Die Schulen (Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Budget) können nicht bewertet werden. Genauso wenig wird die Durchführung der Kurse (Frontalunterricht, Gruppenarbeit, Selbststudium) geregelt. Die Qualitätssicherungskommission bewertet die Themeninhalte, die zu den Modulabschlüssen führen in so fern, als dass sie die Absolventen der Vorbereitungskurse inhaltlich optimal auf die Berufsprüfung vorbereiten.

    Warum eine Anbieteridentifiktation?

    Die Anbieteridentifikation gewährleistet, dass ein Kandidat mit den erfolgreich absolvierten Modulabschlüssen eines akkreditierten Ausbildungsanbieters optimal auf die Zulassung der Berufsprüfung vorbereitet wird.

    Ist die Anbieteridentifikation zwingend?

    Nein, die Anbieteridentifikation ist fakultativ. Sie dient lediglich als Orientierungshilfe für Kandidaten und spätere Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Sie gibt dem Student die Sicherheit ein adäquates Ausbildungsprogramm zu absolvieren, um den Anforderungen der Berufsprüfung gerecht zu werden und diese auch zu bestehen.

    Was muss Inhalt der Module sein?

    Die OdA MM gibt keinen Rahmenlehrplan vor. Jeder Ausbildungsanbieter soll die Möglichkeit haben, die Inhalte der Ausbildung selbst festzulegen. Der eigene Charakter der Ausbildungsanbieter soll nicht verloren gehen. Daher ist eine Anbieteridentifikation empfehlenswert.

    Gibt es einen Grobbeschrieb der Module?

    Eine grobe Beschreibung der Module bietet die Wegleitung zur Prüfungsordnung vom 19.06.09. Die Organisation der Module (Aufteilung Theorie, Praxis, Selbststudium) ist von den Ausbildungsanbietern selbst zu definieren.

    Muss ein Anbieter alle 8 Module anbieten?

    Die Ausbildungsanbieter sollen alle acht Module anbieten.

    Können auch einzelne Module akkreditiert werden?

    Die Akkreditierung bloss einzelner Module durch Ausbildungsanbieter ist grundsätzlich nicht möglich.

    Gibt es eine zeitliche Regelung für die Module?

    Nur Modul 8 (Praktikum) ist zeitlich geregelt. Für die anderen 7 gibt es keine zeitliche Regelung.

    Kann sich der Kandidat das klinische Praktikum selbst suchen?

    Nein!

    Das klinische Praktikum findet an einem anerkannten Praktikumsplatz mit systematischer Supervision, Bewertung, periodischer Überprüfung inkl. Beurteilungsgespräch und abschliessendem Praktikumsbericht statt (siehe Anhang 2 zur Wegleitung, in Wegleitung S. 19). Das Praktikum ist Bedingung zur Zulassung der Kandidaten zur Berufsprüfung. Bei den bisher von der OdA MM akkreditierten Schulen ist das klinische Praktikum integrierter Bestandteil der Ausbildung (Modul 8) und wird von dem Ausbildungsanbieter zugeteilt und überwacht. Der Ausbildungsanbieter ist für den Nachweis und die entsprechende Qualifikation verantwortlich, denn das klinische Praktikum muss unter Supervision erfolgen.

    Wie lange dauert das Praktikum (Modul 8)?

    Das Praktikum muss mindestens 6 Monate zu 100% dauern oder in Teilzeit entsprechend länger.

    Gibt es nur ein klinisches Praktikum?

    In der Regel: Ja, es ist nur ein klinisches Praktikum von 6 Monaten vorgeschrieben. Bisher anerkannte Ausbildungsanbieter bieten zusätzlich als interne Qualifikation entsprechende Vorbereitungspraktika an.

    Wie definiert sich die periodische Überprüfung des Praktikums?

    Die periodischen Überprüfungen beinhalten die Beurteilung von mindestens 3 Patientenbehandlungen durch die Praktikumsverantwortlichen und dauern gesamthaft 3 Stunden (siehe Anhang 2 zur Wegleitung, in Wegleitung S. 19). Die periodische Überprüfung hängt vom Ausbildungsanbieter ab und davon, welche Vereinbarungen mit der Praktikumsinstitution getroffen wurden. Die Überprüfung kann durch die Ausbildungsanbieter in Zusammenarbeit mit dem Betreuer / dem Team vor Ort am Praktikumsplatz durchgeführt werden.

    Was bedeutet "klinisches" Praktikum?

    Das klinische Praktikum definiert sich durch die Anzahl der kranken Patienten im Verhältnis zu Behandlungen an Gesunden. Die Anzahl der Patienten wird von der QSK der OdA MM nicht festgelegt. Es obliegt den Schulen kompetent Med. Masseure auszubilden.

    FAQ Diverses

    Ist der Titel Medizinische/r Masseur/in mit eidgenössischem Fachausweis auch in der EU anerkannt?

    Die Anerkennung auf Gleichwertigkeit des eidgenössischen Titels kann in der EU im Rahmen bilateraler Vereinbarungen bei den zuständigen Behörden beantragt werden.

    Wozu will die OdA MM Fortbildungen registrieren?

    Das Konzept einer möglichen Registrierung von Fort- und Weiterbildungen wird zur Zeit grundlegend überarbeitet.

    Kontakt

    Prüfungssekretariat
    Organisations der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
    Prüfungssekretariat und QSK
    Lättenwiesenstrasse 3
    CH-8152 Glattbrugg (ZH)

    Tel. +41 (0)44 874 46 64
    examen@oda-mm.ch

    Geschäftsstelle OdA MM
    Bahnhofstrasse 13
    6020 Emmenbrücke

    Tel. +41 (0)41 544 05 91
    info@oda-mm.ch

    Fragen zur Prüfung?

    Hier erhalten Sie Auskunft.

    Prüfungssekretariat

    Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
    Prüfungssekretariat und QSK
    Lättenwiesenstrasse 3
    8152 Glattbrugg (ZH)

    examen@oda-mm.ch
    +41 (0)44 874 46 64

    Sekretariat OdA MM

    Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
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