Zulassung
Berufsprüfung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
Möchten Sie zur Prüfung für das Eidgenössische Berufsattest zugelassen werden?
Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung geregelt und in den «Richtlinien für die Zulassung zur Berufsprüfung» detailliert beschrieben.
Bedingungen für die Zulassung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
- einen erfolgreichen Berufsabschluss in der Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), oder einen gleichwertigen Abschluss (Sekundarstufe II) besitzt,
- ein Jahr Berufspraxis nachweisen kann, unabhängig von der Branche.
- über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt,
- keinen Eintrag im Zentralstrafregister hat, der mit dem Prüfungszweck unvereinbar ist.
Vorüberprüfung für die Zulassung
Eine Vorüberprüfung kann angefordert werden:
- die Kosten betragen SFr. 200.-,
- dieser Betrag wird an die Prüfungsgebühr angerechnet, wenn eine definitive Zulassung erfolgt.
Bitte registrieren Sie sich Online und laden Sie folgende Unterlagen hoch:
Link: Vorprüfung Unterlagen
erforderliche Unterlagen:
– Kopie amtlicher Ausweis
– eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis (Lebenslauf)
– Auszug aus dem Zentralstrafregister
– Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse
– Kopien der Modulabschlüsse bez. der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen
Nachteilsausgleich
Auch Personen mit Behinderung und Anspruch auf Nachteilsausgleich finden in den «Richtlinien zur Zulassung» die nötigen Informationen.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss zusammen mit der Anmeldung zur Berufsprüfung Med. Masseure eingesandt werden (Arztzeugnis und benötigte Hilfsmittel).
Bitte lesen Sie dazu das Merkblatt (siehe rechte Spalte) genau durch. Anschliessend füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus.
Abklärung der Gleichwertigkeit
Es gibt die Möglichkeit, bei der QSK der OdA MM die Gleichwertigkeit der Ausbildungstitel vorgängig abklären zu lassen. Dafür wird eine Gebühr von Sfr. 200.- erhoben.
Lesen Sie dazu die Informationen in den «Richtlinien zur Zulassung» Abschnitt 3.
Anmeldung "sur Dossier"
Es besteht die Möglichkeit, sich mit ausreichend erlangten und gut dokumentierten Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen oder aus dem therapeutischen Bereich über das «persönliche Dossier» anzumelden (siehe Dokumente). Verlangt wird, dass die dokumentierten Erfahrungsberichte aufzeigen, dass die erstellende Person sich alle benötigten Kompetenznachweise (1-8) angeeignet hat und dementsprechend einen entsprechenden Ausbildungsstand besitzt. Die Kosten für eine solche Dossier-Überprüfung belaufen sich auf SFr. 700.-. Bei einer Zulassung an die Eidgenössische Berufsprüfung werden SFr. 200.- an die ordentliche Prüfungsgebühr angerechnet.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 3‘000.-. Davon wird eine Bearbeitungsgebühr bei Anmeldung von Fr. 700.- verrechnet, welche innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung einbezahlt werden muss. Nach der Einzahlung wird keine Bestätigung zugestellt. Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird das Dossier nicht überprüft und der Zulassungsbescheid nicht erteilt. Mit dem Zulassungsbescheid werden die restlichen Fr. 2‘300.- fällig.
- Der Einzahlungsschein wird mit der Rechnung zugestellt.
Definitive Zulassung
- Der Entscheid über die Zulassung zur Berufsprüfung erfolgt bis spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung (Art. 3.3 PO).
- Das Aufgebot zur Berufsprüfung erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn der Prüfung (Art. 4.13 PO).
Downloads / Links
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