Zulassung
Berufsprüfung mit Eidgenössischem Fachausweis
Sie möchten an die eidgenössische Berufsprüfung zum Erlangen des eidgenössischen Fachausweises zugelassen werden?
Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung geregelt und in den «Richtlinien zur Zulassung» genau beschrieben.
Bedingungen für die Zulassung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
- einen erfolgreichen Berufsabschluss in der Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
- ein Jahr Berufspraxis nachweisen kann,
- über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt,
- keinen Eintrag im Zentralstrafregister hat, der mit dem Prüfungszweck unvereinbar ist.
Nachteilsausgleich
Auch Personen mit Behinderung und Anspruch auf Nachteilsausgleich finden dort die nötigen Informationen.
Nachträglicher Titelerwerb
Personen, die es verpasst haben, ihren SRK anerkannten Ausweis umschreiben zu lassen, können dies nachholen, indem sie sich für den Prüfungsteil C einschreiben (siehe Basisdokumente/Reglemente).
Abklärung der Gleichwertigkeit
Es gibt die Möglichkeit, bei der QSK der OdA MM die Gleichwertigkeit der Ausbildungstitel vorgängig abklären zu lassen. Dafür wird eine Gebühr von Sfr. 200.- erhoben.
Lesen Sie dazu die Informationen in den «Richtlinien zur Zulassung» Abschnitt 3.
Anmeldung «sur Dossier»
Es besteht die Möglichkeit, sich mit ausreichend erlangten und gut dokumentierten Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen oder aus dem therapeutischen Bereich über das «persönliche Dossier» anzumelden (siehe Dokumente). Verlangt wird, dass die dokumentierten Erfahrungsberichte aufzeigen, dass die erstellende Person sich alle benötigten Kompetenznachweise (1-8) angeeignet hat und dementsprechend einen entsprechenden Ausbildungsstand besitzt. Die Kosten für eine solche Dossier-Überprüfung belaufen sich auf SFr. 700.-. Bei einer Zulassung an die Eidgenössische Berufsprüfung werden SFr. 200.- an die ordentliche Prüfungsgebühr angerechnet.