Prüfungsordnung

Über die Berufsprüfung für Medizinische Masseurinnen Medizinische Masseure Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 erlässt die Trägerschaft nach Ziffer 1.2 folgende Prüfungsordnung, Sie können diese unter folgendem Link übernehmen:

Wegleitung

zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Medizinische Masseurin Medizinischer Masseur Mit eidgenössischem Fachausweis