Bedingungen zum Erhalt des Fachausweises
Um die Prüfung zu bestehen und in den Besitz des Fachausweises zu kommen, müssen alle 3 Prüfungsteile bestanden werden. Jeder Prüfungsteil kann maximal 2 Mal wiederholt werden.
Berechtigungen nach Erhalt des Fachausweises
Die bestandene Berufsprüfung zum Medizinischen Masseur / zur Medizinischen Masseurin mit Eidgenössischem Fachausweis befähigt Fachpersonen, sich beim EMR und bei der ASCA registrieren zu lassen und alle 6 Methoden, die zum Berufsbild gehören, abrechnen zu können.
Ausserdem garantiert der Titel, den Qualitätskriterien der Trägerschaft zu entsprechen und bestätigt den Klienten und Patienten, dass die behandelnde Person dem Berufsstandard entspricht.