Rekurse
Keine Zulassung zur Berufsprüfung
Sie wurden durch die QSK begründet nicht an die Berufsprüfung zugelassen und sind mit diesem Entscheid nicht einverstanden. Deshalb möchten Sie eine Rechtsbeschwerde einreichen.
Die Beschwerdeinstanz ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Lesen Sie zum Vorgehen die Angaben in der Prüfungsordnung und das Merkblatt «Informationen zum Beschwerdeverfahren» des SBFI.
Nicht-Bestanden an der Berufsprüfung
Sie haben von der QSK Bescheid erhalten, dass Sie die gestellten Bedingungen nicht erfüllt haben. Sie konnten Ihre Prüfungsarbeiten und die Bewertungen einsehen und sind zum Entschluss gekommen, dass Ihrer Meinung nach formelle Fehler vorgekommen sind. Deshalb möchten Sie eine Rechtsbeschwerde einreichen.
Die Beschwerdeinstanz ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Lesen Sie dazu die Angaben in der Prüfungsordnung und das Merkblatt «Informationen zum Beschwerdeverfahren» des SBFI.
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Prüfungssekretariat
Organisation
der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
Prüfungssekretariat und QSK
Lättenwiesenstrasse 3
CH-8152 Glattbrugg (ZH)
Das Prüfungssekretariat ist Dienstags bis Freitags,
13.00 bis 17.00 Uhr, telefonisch erreichbar.