Rekurse
Nichtzulassung zur Berufsprüfung
Der QGC hat beschlossen, Sie nicht zur Berufsprüfung zuzulassen. Sie sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und wollen daher Widerspruch einlegen.
Die Beschwerdeinstanz ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Informationen über das Beschwerdeverfahren finden Sie in der Prüfungsordnung und in dem vom SEFRI veröffentlichten Memorandum «Informationen zum Beschwerdeverfahren».
Nichtbestehen der Berufsprüfung
Die CGQ hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung nicht erfüllt haben. Sie hat Ihre Prüfungen und Beurteilungen gesehen und ist der Meinung, dass formale Fehler aufgetreten sind. Sie möchte daher Einspruch erheben.
Die Beschwerdeinstanz ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Bezüglich des Beschwerdeverfahrens verweisen wir auf die Prüfungsordnung und das vom SEFRI veröffentlichte Memorandum «Informationen zum Beschwerdeverfahren».
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5436 Würenlos