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    Rekurse

    Keine Zulassung zur Berufsprüfung

    Sie wurden durch die QSK begründet nicht an die Berufsprüfung zugelassen und sind mit diesem Entscheid nicht einverstanden. Deshalb möchten Sie eine Rechtsbeschwerde einreichen.

    Die Beschwerdeinstanz ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
    Lesen Sie zum Vorgehen die Angaben in der Prüfungsordnung und das Merkblatt «Informationen zum Beschwerdeverfahren» des SBFI.

    Nicht-Bestanden an der Berufsprüfung

    Sie haben von der QSK Bescheid erhalten, dass Sie die gestellten Bedingungen nicht erfüllt haben. Sie konnten Ihre Prüfungsarbeiten und die Bewertungen einsehen und sind zum Entschluss gekommen, dass Ihrer Meinung nach formelle Fehler vorgekommen sind. Deshalb möchten Sie eine Rechtsbeschwerde einreichen.

    Die Beschwerdeinstanz ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
    Lesen Sie dazu die Angaben in der Prüfungsordnung und das Merkblatt «Informationen zum Beschwerdeverfahren» des SBFI.

    Downloads / Links

    Merkblatt «Informationen zum Beschwerdeverfahren»

    www.sbfi.admin.ch

    Prüfungssekretariat
    Organisation
    der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
    Prüfungssekretariat und QSK
    Lättenwiesenstrasse 3
    CH-8152 Glattbrugg (ZH)

    Tel. +41 (0) 44 874 46 64

    Das Prüfungssekretariat ist Dienstags bis Freitags,
    13.00 bis 17.00 Uhr, telefonisch erreichbar.

    examen@oda-mm.ch

    Prüfungssekretariat

    Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
    Prüfungssekretariat und QSK
    Lättenwiesenstrasse 3
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    Sekretariat OdA MM

    Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
    Geschäftsstelle OdA MM
    Bahnhofstrasse 13
    6020 Emmenbrücke (LU)

    info@oda-mm.ch
    +41 (0)41 544 05 91

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