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    Entschädigung der Expertentätigkeit

    Die Entschädigung für die Expertentätigkeiten ist wie folgt festgelegt:

    • Experteneinsätze werden pauschal pro Tag mit CHF 500.- und pro Halbtag mit CHF 250.- vergütet.
    • Weitere Arbeiten werden zu CHF 60.00/Std. entschädigt, jedoch maximal CHF 500.- pro Tag
    • Reisespesen ÖV: 2. Klasse Billette SBB (Basis Halbtax)
    • Reisespesen Privatfahrzeug: CHF 0.80/km
    • Die Entschädigungsforderungen sind auf dem offiziellen Spesenformular bis spätestens 2 Wochen nach dem Einsatz an das Prüfungssekretariat senden.
    • Verpflegung und Übernachtung werden grundsätzlich organisiert
    • Bezahlung

      Die ordentliche Bezahlung erfolgt, nachdem der Experte mit dem Ausfüllen der Evaluationsumfrage (über den Portal-Account des Experten auszuführen) die Prüfungsteilnahme abgeschlossen hat.

    • Aufenthalt und Verpflegung

      Bei mehrtägigen Prüfungen (z. B. praktische Prüfung) wird die Übernachtung vom Prüfungssekretariat organisiert und bezahlt. Die Verpflegung (Mittagessen bei eintägigen Prüfungen sowie Frühstück, Mittag- und Nachtessen bei mehrtägigen Prüfungen) während den Experteneinsätzen wird durch das Prüfungssekretariat organisiert und bezahlt.

    Information

    Es wird verlangt, dass Experten, die bei der Berufsprüfung zum Einsatz gelangen, die Expertenschulung durchlaufen.

    Über die definitive Aufnahme von neuen Experten in den Expertenpool entscheidet die QSK.

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    Kontakt
    Organisations der Arbeitswelt Medizinischer Masseure
    Tägerhardring 8
    5436 Würenlos

    Tel. 056 552 06 81
    info@oda-mm.ch

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