Die Qualität der Überprüfung der von den Kandidierenden zur Prüfung «Medizinischer Masseurinnen und Masseure mit eidg. Fachausweis» zu erreichenden Kompetenzen hängt, speziell bei den mündlichen und praktischen Prüfungen, stark von der Verfügbarkeit gut qualifizierter Experten ab.
Die Experten sollen einer der folgenden Berufsgruppen angehören:
- Arzt (Spezialarzt FMH für allgemeine oder innere Medizin mit Schwerpunkt Krankheiten des Bewegungsapparates oder Spezialarzt für Rheumatologie, physikalische Medizin oder Orthopädie).
- Medizinischer Masseurin/Masseur mit eidg. Fachausweis oder Fähigkeitsausweis SRK oder in Ausnahmefällen einem gleichwertigen Abschluss.
- Physiotherapeut.