ANMELDUNG BERUFSPRÜFUNG EFA

DAS ANMELDEFENSTER IST VOM 10. JANUAR BIS ZUM 30. APRIL 2024 OFFEN.

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Bitte lesen Sie aufmerksam:

Bitte beachten Sie aufmerksam die untenstehenden Punkte:

Sie wollen sich an die Berufsprüfung anmelden? Bitte beachten Sie die hier aufgeführten Punkte, damit das Aufnahmeverfahren zur Ihrer Zufriedenheit ausgeführt wird.

  • Die Anmeldung ist nur in elektronischer Form möglich.
  • Die Anmeldefrist läuft bis am 30. April 2024. Bitte beachten Sie dieses Datum.

Vor der Anmeldung prüfen Sie die Unterlagen, wandeln sie in PDF-Fileformat und stellen sie zum Hochladen bereit.

  • Zusammenstellung bisheriger beruflicher Ausbildung und Praxis (Insgesamt 1 Jahr zu 100%, mit Belegen)
  • Kopien der geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse
  • Kopien der Modulabschlüsse oder entsprechender Gleichwertigkeitsbestätigungen (Kopien der fehlenden Modulabschlüsse können bis 28. Juli 2024 eingereicht werden – der Modulabschluss 8 bis 22. September 2024)
  • Kopie ID oder Pass
  • Auszug aus Zentralstrafregister – darf nicht älter als 3 Monate sein
  • Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV) – unbedingt in Schreibweise: 756.xxxx.xxxx.xx
  • Die Kandidatin oder der Kandidat kann die Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Abschlussprüfung zurückziehen.
    Kandidierende, welche fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Abschlussprüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten rückerstattet.
    • Kandidat*innen, die sich vor Anmeldeschluss in der Abschlussphase einer Modulausbildung befinden, sprechen sich mit ihrem Bildungsanbieter ab und erhalten in der Regel eine beglaubigte Bestätigung.

    Generelle Ausnahmebewilligungen für eine spätere Einreichung von Dokumenten können nicht erteilt werden, mit Ausnahme von Modulbestätigung 8.

  • Gebühr: Die Prüfungsgebühr beträgt für jede zu wiederholende Teilprüfung CHF 1’000.-.
  • Rechnung: Die Rechnung dazu wird Ihnen per Post zugestellt. Es wird keine Bearbeitungsgebühr bei der Anmeldung verlangt, da Ihre Zulassung bereits beim ersten Prüfungsversuch geprüft wurde.
  • Anmeldung: Bitte kontrollieren Sie Ihre persönlichen Angaben im Aufgebot.
  • Strafregisterauszug: Der Strafregisterauszug muss neu eingereicht werden, wenn er älter als 3 Monate ist.
  • Fallarbeit: Für die Wiederholung des Prüfungsteils C muss eine komplett neu erstellte Fallarbeit eingereicht werden.

Die Termine für die Berufsprüfung zur Erlangung des eidgenössischen Fachausweises Medizinischer Masseur sind:

  •  3. Oktober 2024, 14. Oktober 2024 – 19. Oktober 2024,  21. und 22. Oktober 2024

Wir versuchen, die wichtigen Informationen über die Merkblätter und die Verlinkungen auf der Website zu vermitteln. Trotzdem kann es sein, dass Sie eine Frage haben oder eine Unklarheit berichtigt haben wollen.

  • Schreiben Sie Ihre Fragen per E-Mail an folgende Adresse: info@oda-mm.ch